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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für little wings
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1. Geltungsbereich/Vertragsschluss
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Preise/Zahlungsbedingung
Die im Angebot und/oder der Preisliste dieser Webside des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsabgabe/Angebotsabgabe zugrunde gelegten Projektparameter unverändert bleiben. An diese Preise halten wir uns maximal 4 Wochen nach Abgabe des Auftrages/Angebots gebunden.

Wird Ihre Ware versendet, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Die Zahlung des Rechnungsbetrages muss vorab auf das in unserer Rechnung angegebene Konto erfolgen. Ein Rückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

3. Lieferzeit/Lieferung/Lieferverzug
Die Lieferfrist beträgt ca. 4 Wochen. Abweichende Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Die Lieferfrist beginnt frühestens nach  Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages auf einem der in unserer Rechnung genannten Konten. Sie endet mit dem Tag, an dem die Ware uns verlässt, wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird oder dem Auftraggeber die Abholbereitschaft mitgeteilt wird.
Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragserteilung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit der Bestätigung der Änderungen.
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – z. B. bei Krieg, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aufruhr, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. – auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, wird mit dem Auftraggeber ein neuer Liefertermin vereinbart. Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Eine Haftung durch uns ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Für den Fall des Liefer- Leistungsverzuges oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Lieferung, Leistung kann der Auftraggeber Schadenersatz nur verlangen, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

4. Abnahmeverzug
Nimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellung bzw. bei avisiertem Versand nicht prompt ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, längere Zeit unmöglich, dann sind wir berechtigt, die Lieferung für Rechnung und auf Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.

5. Beanstandungen/Haftung
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- oder Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen.
Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche nach Erhalt der Ware zu erheben. Dabei ist die Überprüfung durch uns zu gewährleisten. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen gegen uns nur geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von sechs Monaten vom Zeitpunkt der Abnahme an bei uns eintrifft.
Mängel eines Teils der gelieferten Waren berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
Wir haben zunächst das Recht zur Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Preisminderung. Im Falle verzögerter, unterlassener, unmöglicher oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung und Schadenshaftung, insbesondere für Mängelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

Bei Reproduktionen können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Korrektur-Pdf und Auflagendruck.
Für erhebliche Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschafften Materials haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen unsere Zulieferanten. In einem solchen Fall sind wir von unserer Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtreten.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 %, bei schwierigen Drucken bis 10 %, der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
Wenn die von uns geforderten Auftragsvorlagen ganz oder teilweise fehlen, sind wir von sämtlichen Gewährleistungsansprüchen des Auftraggebers befreit.
Wir haften nicht für Fehler und Gewährleistungsansprüche, die aufgrund der von uns oder dem Kunden verwendeten Software entstanden sind.

6. Urheberrecht
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dgl. verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung bei uns.
Der Wiederverwendung dienende und durch uns erstellte Gegenstände (z.B. PDF-Dateien, Proofs etc.) bleiben in unserem Eigentum, es sei denn, es  wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Das gilt insbesondere auch für die im Zuge der Auftragsabwicklung elektronisch gespeicherten Daten.

7. Verwahrung/Versicherung
Bei Beschädigung oder Verlust von für die Auftragsausführung notwendiger Vorlagen, Materialien etc. haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus verwahrt.

8. Korrekturen/Korrekturabzüge
Es werden nur Bücher in deutscher Sprache gesetzt. Fremdsprachen auf Anfrage. Satzfehler die durch den Auftragnehmer verursacht wurden, werden kostenlos berichtigt. Satz- und Trennfehler, die vom Satzprogramm des Auftragnehmers erzeugt werden, werden nur nach Korrektur des Auftraggebers korrigiert. Von uns nicht verschuldete oder andere, in Abweichung von der ersten Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere vom Auftraggeber veranlasste Korrekturen, werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist der Auftraggeber verantwortlich.

9. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Datenschutz/Wirksamkeit
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist Seeheim/Darmstadt. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Seeheim/Darmstadt. Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich deutschem Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten und Informationen im Sinne und nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und zu verwerten.
Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt.

Hinweis gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz: Name und Anschrift des Kunden sowie alle für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden in Dateien gespeichert.

Stand: Februar 2012

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